Wem fehlt hier wirklich Demokratieverständis und Rechtsempfinden?
Von der Befürwortern der Trasse wird uns immer mangelndes Demokratieverständnis und das Ignorieren demokratischer Beschlüsse vorgeworfen. Sieht man genauer hin, zeigt sich ein anderes Bild:
Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Deutschland wegen der unzulässigen Beschneidung der Rechte der Naturschutzverbände eröffnet. Darin ist die Klage gegen die OU Freiberg als typisches Beispiel für diese Rechtsverkürzung aufgeführt. Dennoch tönen die Befürworter unisono, dies werde keine Auswirkungen auf den Bau der OU Freiberg haben, da hier angeblich auch die - durch die sogenannte "Präklusion" ausgeschlossenen - Argumente der Naturschützer im Urteil berücksichtigt seien. Pfeifen im Walde? Realitätsverlust? Mangelhaftes Sprachverständnis?
Die Befürworter der Umgehungsstraße nutzen ungeniert amtliche Medien, um Ihre Sicht auf die Dinge zu verbreiten: Mitglieder von "pro Ortsumgehung" nutzen rechtswididrig und dreist ihre dienstlichen E-Mails im Landratsamt für die Aufforderung zum Unterschreiben ihrer Unterstützungserklärung (siehe auch hier). Aus dem Landratsamt ist nicht zu vernehmen, dass diesem Vorgang weiter nachgegangen werden soll. Zunehmend werden dabei übrigens Unterzeichner geworben, die gar nicht in der Region leben.
Genauso ungeniert schickt man Namens der IHK, des Landkreises und der Stadt einen Bettelbrief, um den Bürgerargumenten für den Schutz der Wälder eine gekaufte Werbekampagne entgegenzuhalten. Während der OB Schramm sich dies im Stadtrat noch nachträglich absegnen ließ, darf man sich durchaus fragen, welche der Zwangsmitglieder der IHK das unterstützen. Gefragt wurden sie jedenfalls nicht...
Kein Amtsblatt der Stadt Freiberg erschien in letzter Zeit, ohne dass uns der OB in seinem Editorial "Realitätsverlust" oder "Wahrnehmungsprobleme" unterstellt. Mal ganz davon abgesehen, wer hier Realitäten, wie Gerichtsentscheidungen und Finanzierungstatsachen nicht wahrnimmt, stellt dies eine ziemlich zweifelhafte Form der Bürgerinformation in einem "Amtsblatt" dar.
Die Stadt Freiberg ignoriert eigene demokratische Beschlüsse, wenn ihre Vertreter vehement den Bau der Trasse fordern: Mit Beschluss Nr. 6-45/94, des Stadtrates wurde festgelegt, dass "im bevorstehenden Linienbestimmungsverfahren ...Lösungen zu finden (sind), welche den Hospitalwald nicht schädigen oder wesentlich beeinträchtigen." Dennoch unterstützt man nun eine Planung, die genau eine Schädigung und wesentliche Beeinträchtigung des Hospitalwaldes zum Inhalt haben.
Die Befürworter des Baus setzen mit Ihrer Polemik das Ansehen der deutschen Gerichtsbarkeit und damit der Demokratie fortwährend herab: Bekanntermaßen hat das Bundesverwaltungsgericht einen Baustopp bis zum Urteil im Hauptsacheverfahren ausgesprochen. Damit hat eine Instanz des demokratischen Rechtsstaates klargestellt, dass der Bau nicht begonnen werden darf, weil Rechtsmängel befürchtet werden. Da ein deutsches Gericht seine Entscheidungen unabhängig in Anwendung der Gesetze trifft, stellt jede Polemik gegen das Urteil implizit eine - gegebenenfalls sogar beleidigende - Unterstellung dar, das Gericht habe nicht unabhängig und in Anwendung des geltenden Rechts entschieden.
Die Vollzieher des sogenannten "symbolischen Baubeginns" demonstrieren offenkundig Rechtsbruch: Indem sie einen nicht genehmigten Baus symbolisch beginnen, ignorieren Sie den Spruch eines deutschen Gerichts. Obendrein tun sie dies in einer nicht genehmigten und damit rechtswidrigen Versammlung, die eigentlich durch die Ordnungsbehörde hätte unterbunden werden müssen. Um so bezeichnender für das Demokratieverständnis, dass daran Amtspersonen, gewählte Abgeordnete und Vertreter öffentlich-rechtlicher Körperschaften teilnehmen und somit den Rechtsbruch und die Gerichtsbeleidigung mit ihrer Anwesenheit noch verwerflicher machen.