Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil Az: C137-14 festgestellt, dass die Klagerechte für Bürger und Verbände in Planungsverfahren unzureichend sind und damit der EU-Kommission (s. unten) Recht gegeben. Deutschland muss nun nachbessern!
Die EU-Kommission hatte ein Verfahren wegen der unzulässigen Beschneidung der Klagerechte von Naturschutzverbänden bei Planungsverfahren eingeleitet.Das Verfahren vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht, in dem die Naturschützer zwar einen Baustopp erwirkten, aber letztlich viele ihrer Argumente wegen der sogenannten "Präklusion" unberücksichtigt blieben, dient dabei als typisches Beispiel. "Präklusion" bedeutet, dass Argumente nicht berücksichtigt werden, wenn sie nicht bereits zur Klageerhebung aufgeführt wurden. Aus Sicht der Kommission sind die Beteiligungsfristen aber zu kurz, um komplexe und umfangreiche Planungsunterlagen so zu sichten, dass sämtliche Bedrohungen für Natur und Umwelt sicher erkannt und ins Verfahren eingebracht werden können. Dies hatte auch der Anwalt der Kläger schon in einer Verfassungsbeschwerde moniert.
In Anerkennung dieses EUGH-Urteils hat das Bundesverfassungsgericht nun beschlossen, das ebendiese Präklusion im Urteil vom 14.07.2011 unzulässig war und das Urteil ist damit rechtsfehlerhaft.